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Praxistipp: Steuer sparen durch Verlagerung von Einkünften auf Angehörige durch zeitlich befristeten Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch wird die Nutzung und Verwaltung einer Einkommensquelle auf einen Berechtigen übertragen, während das Eigentum beim Nießbrauchübertragenden verbleibt. Damit sind die Einkünfte steuerrechtlich dem Berechtigten zuzurechnen. Steuerlich interessant ist dies, wenn der Berechtigte keine oder geringe Steuern zahlt,...

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Der BFH hat entschieden: Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten „Gartenhauses“ unterliegt nicht der Einkommensteuer

Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Eine solche privilegierte Nutzung liegt auch dann...

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