Leistungs- und Honorarübersicht

Leistungsübersicht

Unsere Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen:

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Beratung in steuerlichen Fragen im Bereich Krypto-Währungen / DeFi (NFT, Staking, Borrowing & Lending etc.)
  • Private und betrieblichen Steuererklärungen für Unternehmer
  • Finanzbuchführung und Erstellung Jahresabschlüsse
  • Steuer- und Wirtschaftsberatung, insb. im Immobilienbereich
  • Existenzgründungsberatung
  • Steuerliche Beratung in internationalen Fragen

 

Honorarinformationen

Die Gebühren eines Steuerberaters nach der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) setzen sich grundsätzlich aus einer Gebühr für die erbrachte Steuerberatungsdienstleistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühr für die Dienstleistung wird im Regelfall anhand von Kriterien wie dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert und der Art der Angelegenheit ermittelt.

Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten eines Steuerberaters sieht die StBVV die Wertgebühr vor. Diese Wertgebühr berechnet sich anhand eines Gegenstandswertes (z.B. Jahresumsatz, Gewinn, Bilanzsumme, zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Einkünfte) und den sich daraus ergebenden Wert nach der entsprechenden Tabelle der StBVV. Die Tabelle nach der StBVV gibt einen bestimmten Rahmen für eine Gebühr vor.

tct-steuerberater verwendet in der Regel die Mittelgebühr gem. der StBVV, wenn nicht eine besonders einfache oder komplexe Tätigkeit vorliegt. Darüber hinaus gibt es bestimmte individuelle Beratungsleistungen nach der StBVV, die auf Basis einer Zeitgebühr berechnet werden.

 

Kostenfreies Erstgespräch

Sie sollen auch ohne, dass Ihnen bereits Kosten entstehen, einen ersten Eindruck von uns erhalten können. Daher ist das Erstgespräch bei uns immer kostenlos. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit uns als Kanzlei kennenzulernen und erhalten ein Angebot über die voraussichtlich anfallenden Kosten.

Sofern Sie im Erstgespräch bereits eine konkrete steuerliche Beratung in Anspruch nehmen möchten (Erstberatung), wird Ihnen nur der Beratungsanteil des Gesprächs anhand einer Zeitgebühr berechnet. Eine konkrete Beratung im Erstgespräch ist jedoch in den meisten Fällen aus Zeit- Haftungsgründen nicht möglich, da vorher eine ausführliche Sachverhaltsaufklärung stattfinden muss.

Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Beratungspakete

    • Einkommensteuer
    • Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
    • Lohnbuchhaltung

 Gern übersenden wir Ihnen Details zu unseren Leistungspaketen! Kontaktieren Sie uns einfach uter info@tct-steuerberater.