Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen wirft vermutlich einige Fragen bei Ihnen auf:
Betrifft mich die E-Rechnung?
Was muss ich machen?
Was brauche ich dafür?
Die neue E-Rechnungs-Verpflichtung gilt ab 1.1.2025. Sofern ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger als bereits ab dem 1.1.2025 E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten können.
Auch Unternehmer, die selbst nur steuerfreie Leistungen erbirnngen, wie z.B.
- Wohnungsvermieter
- Ärzte oder
- PV-Anlagenbetreiber,
müssen ab 1.1.25 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können.
Weitere Fragen? Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur E-Rechnung! Kontaktieren Sie uns unter info@tct-steuerberater.de für ein Beratungsgespräch.