Wie werden Airdrops besteuert?
Verteilt ein Krypto-Projekt kostenlos Token an seine Nutzer, spricht man von einem Airdrop. Solche Airdrops dienen meist dazu, das Interesse an dem eigentlichen Projekt zu wecken. Ist die Höhe des Airdrops zufällig, werden zunächst keine Steuern fällig. Als Anschaffungspreis setzt das Finanzamt quasi null Euro an. Wenn Sie die neuen Token allerdings innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkaufen, gilt erneut die Freigrenze von 600 Euro (bis 2023; ab 2024 1000 Euro). Beachten Sie, dass nun der gesamte Wert der Token der Gewinn ist. Denn die Anschaffungskosten liegen bei null. Werden die erhaltenen Coins, die Sie durch einen Airdrop erhalten haben, erst nach 12 Monaten verkauf oder getauscht, dann werden keine Steuern fällig.