Sozialversicherung | Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2024 (Minijob-Zentrale)

Sozialversicherung | Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2024 (Minijob-Zentrale)

Die Minijob-Zentrale weist auf die wichtigsten Änderungen durch die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2024 hin.

Hintergrund: In den Geringfügigkeits-Richtlinien finden Arbeitgeber sowie Minijobber alle Informationen rund um die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs. Am 14.12.2023 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine neue Version veröffentlicht. Die aktuelle Fassung löst die alten Richtlinien aus August 2022 ab. Sie gelten ab dem 1.1.2024.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum  angepasst. Zusammenfassend ergeben sich im Vergleich zur letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien folgende rechtliche Änderungen:

  • Erhöhung der Minijob-Grenze Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 € pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1.1.2024 entsprechend auf 538 Euro im Monat erhöht. Im Jahr 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 €. Die Minijob-Grenze beträgt dann 556 €.Weitere Informationen zur neuen Verdienstgrenze finden Sie auf der Homepage des Minijob-Zentrale.
  • Wegfall der Übergangsregelungen für Beschäftigungen mit einem Verdienst von 450,01 bis 520 Euro im Monat Für Beschäftigungen mit einem Verdienst von 450,01 bis 520 € im Monat galten bis zum 31.12.2023 besondere Übergangsregelungen. Diese Regelungen entfallen zum 1.1.2024.