Privatnutzung eines betrieblichen Kfz mit Lkw-Zulassung: Vorteile für Unternehmer und Arbeitnehmer

Privatnutzung eines betrieblichen Kfz mit Lkw-Zulassung: Vorteile für Unternehmer und Arbeitnehmer

Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs, das als Lkw zugelassen ist, bietet steuerliche Vorteile. Entscheidend ist dabei nicht allein die Zulassung als Lkw, sondern die objektive Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs.

Vorteile im Überblick:

  • Für klassische Lkw und Werkstattwagen, die typischerweise nicht privat genutzt werden (z. B. 2-sitzige Transporter mit abgetrennter Ladefläche), findet die 1%-Regelung zur pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich keine Anwendung. Das bedeutet: Es fällt kein pauschaler geldwerter Vorteil für die Privatnutzung an, was die Steuerlast senkt.
  • Auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der Ansatz eines geldwerten Vorteils entfallen, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird und für private Zwecke ungeeignet ist.
  • Bei Kombinationsfahrzeugen (z. B. Pickups oder Geländewagen mit Doppelkabine), die als Lkw zugelassen sind, kann die 1%-Regelung jedoch greifen, wenn das Fahrzeug objektiv auch privat genutzt werden kann. Hier besteht Wahlrecht: Entweder pauschale Versteuerung (1%-Regelung) oder Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung durch ein Fahrtenbuch.

Fazit:
Die Lkw-Zulassung allein schützt nicht immer vor der Versteuerung eines geldwerten Vorteils. Bei echter Lkw-Nutzung (z. B. Werkstattwagen) profitieren Unternehmer und Arbeitnehmer jedoch von einer steuerlichen Entlastung, da die pauschale Besteuerung der Privatnutzung entfällt. Bei Kombifahrzeugen mit Lkw-Zulassung ist eine genaue Prüfung der Fahrzeugnutzung empfehlenswert.