Volle Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Volle Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für 2025 verständigt und damit ein starkes Signal an die Land- und Forstwirtschaft gesendet. Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist es trotz der angespannten Haushaltslage gelungen, einen Haushalt 2025 durchzusetzen, der die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben des BMLEH auf gleichbleibend hohem Niveau fortschreibt. Darüber hinaus ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab 2026 vorgesehen.

Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29.02.2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 wieder die volle Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Da die Steuerentlastung im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens erfolgt, müssen die Betriebe einen Antrag stellen. Die Steuererstattung erfolgt dann im Jahr nach Verwendung des Diesels. Die Umsetzung der Steuerentlastung liegt federführend beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), da hierfür eine Änderung im Energiesteuergesetz (§ ENERGIESTG § 57 EnergieStG) erforderlich ist.